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AUKTHUN TREUHAND

Lohnbuchhaltung

Sie möchten Ihre Lohnbuchhaltung outsourcen und sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren? 

Gute Mitarbeiter sind das A und O eines Unternehmens. Bei der Einstellung von Personal fallen jedoch viele Formalitäten an, die zu beachten sind. All diese Themen werden in der Lohnbuchhaltung dargestellt. Dabei steht nicht nur die Ermittlung des Monatsentgelts im Vordergrund, sondern auch eine Vielzahl von Meldepflichten. Besonders für kleine, aber auch für große Unternehmen ist es lohnenswert, die Lohnbuchhaltung an einen erfahrenen, kompetenten Spezialisten zu übergeben, so sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Wir fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Arbeitnehmer an, ermitteln Steuern und Abgaben und übermitteln diese an die jeweiligen Institutionen, das heißt im Rahmen von DEÜV-Meldungen an Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und das zuständige Finanzamt. Eine gründliche Dokumentationspflicht ist dabei unerlässlich, da das Finanzamt und die Rentenversicherungsträger regelmäßige Kontrollen vornehmen. Am Geschäftsjahresende schließt die Lohnbuchhaltung die Lohnkonten ab und übermittelt elektronisch die Abschlusszahlen insbesondere an die Sozialversicherungen und die zuständigen Finanzämter. Werden neue Mitarbeiter in einem Unternehmen eingestellt, müssen diese entsprechend bei den Sozialversicherungen registriert werden. Verlassen Mitarbeiter hingegen ein Unternehmen, müssen diese wiederum entsprechend abgemeldet werden.

Übertragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung an uns und profitieren Sie von höherer Sicherheit der Lohnbuchhaltung, schnellen Auswertungen und professioneller Abwicklung folgender Dienstleistungen:

  • Berechnung laufender Lohnabgaben
  • Ermittlung steuerpflichtiger sowie sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
  • Verrechnung von Reisekosten, Überstunden und Prämien
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Berechnung von Krankenentgelt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträgern und Finanzamt
  • An- und Abmeldungen bei Krankenkassen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Berechnung von Urlaubs- und Feiertagsentgelt
  • Beratung optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen 

Wir informieren Sie rechtzeitig über die Zahlungen und beraten Sie kompetent in allen Steuer- und Sozialversicherungsfragen.

Was ist eine Lohnabrechnung?

Unternehmen müssen deren Angestellten nach der Lohnauszahlung eine komplette Gehaltsabrechnung vorlegen. Die Abrechnung liefert den Arbeitnehmern wesentliche Angaben darüber, wie viel Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger entrichtet hat. Somit ist die Lohnbuchhaltung ein entscheidender Beleg dafür, dass alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Die Gehaltsabrechnung ist im Grunde genommen ein Dokument, das Auskunft über die Zusammensetzung des Gehalts eines Mitarbeiters über einen gewissen Zeitraum enthält. Die meisten Lohnabrechnungen werden monatlich erstellt.

Das Dokument muss die geleistete Zahlung detailliert aufgliedern, sodass das Gehalt für alle betroffenen Parteien eindeutig nachvollziehbar ist. Dies ist besonders für folgende Personengruppen relevant:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer und
  • Finanzamt und 
  • Sozialversicherungsträger

Ab wann fällt die Lohnbuchhaltung an?

Hat ein Unternehmen neue Mitarbeiter beschäftigt, ergeben sich neue Verantwortungsbereiche und Anforderungen. Der administrative Bereich umfasst z.B. den Aufbau eines Lohn- und Gehaltsabrechnungssystems, also die Einrichtung einer Lohnbuchhaltung. Zusammengefasst umfasst die Lohnbuchhaltung die Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der Abwicklung aller damit verbundenen Abgaben und Nebenkosten sowie der Pflege der Personalstammdaten. Darüber hinaus müssen Jahreslohnkonten für die Lohnbuchhaltung geführt und Meldepflichten für die Sozialversicherung, das Finanzamt etc. eingehalten werden.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist heutzutage einer der komplexesten Bereiche des Steuerrechts, da sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch Belange des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts mit einfließen. Den kontinuierlichen Veränderungen auf diesem Fachgebiet begegnen wir mit ständiger Fortbildung zu diesen Themenbereichen und langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet.

Um daraus resultierende Probleme von Vorneherein zu verhindern, ist es zu empfehlen, diesen Aufgabenbereich an Spezialisten zu übertragen. Dies ermöglicht Ihnen eine größere Abrechnungssicherheit, schnellere Auswertungen und eine professionelle Abwicklung der geforderten Dienstleistungen in diesem Bereich.    

Was macht man in der Lohnbuchhaltung?

Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Mitarbeiterstruktur müssen in der Personalabrechnung fünf Kernaufgaben für die Personalabrechnung erbracht werden: 

  • Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in einem Unternehmen müssen Lohnunterlagen eröffnet werden. Zudem muss der Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern angelegt werden. Es gibt dabei verschiedene Dokumentations- und Meldepflichten, die je nach Art der Beschäftigung (Arbeiter, Angestellter, geringfügig Beschäftigter, etc.) von der Lohnbuchhaltung zu berücksichtigen sind.
  • Während der Beschäftigungszeit werden Arbeitnehmerbezüge abgerechnet. Dazu gehören neben der Ermittlung der Gesamtvergütung einschließlich der Lohnsteuer und der Lohnnebenabgaben auch die Ermittlung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Erstellung von Entgeltabrechnungen.
  • Die Lohnabzüge sind anschließend zu erfassen und über die Lohn- und Gehaltsabrechnung an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt sowie ggf. an externe Zahlungsempfänger beispielsweise für vermögenswirksame Leistungen, abzuführen.
  • In der Regel ist es am Ende des Monats erforderlich, eventuelle Austritte des Personals über die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu verarbeiten und an die Sozialversicherungsträger zu melden. Darüber hinaus wird häufig am Monatsende eine Personalstatistik erstellt.
  • Am Ende des Geschäftsjahres ist es zudem Aufgabe der Lohnbuchhaltung die Lohnkonten abzuschließen und diese wiederum an Sozialversicherungsträger und Finanzamt zu übermitteln.