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AUKTHUN TREUHAND

Jahresabschluss

Was beinhaltet der  Jahresabschluss  und wie können wir Sie dabei unterstützen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses und allen relevanten Steuererklärungen, überlassen Sie diesbezüglich nichts dem Zufall. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass alle kaufmännischen und steuerlichen Regelungen mit einbezogen werden und alle Potentiale und Steuerersparnisse optimal ausgeschöpft werden. Wir erarbeiten für sie sämtliche Alternativen und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. Das spart Ihnen kostbare Zeit, die Sie stattdessen in Ihr operatives Tagesgeschäft einbringen können. Sie erhalten einen ausführlichen Bericht über die genaue Aufstellung der Zahlen Ihres Jahresabschlusses. 

Wir legen besonderen Wert darauf, dass die von uns erstellten Jahresabschlüsse in sämtlichen Punkten den Ansprüchen von Kreditinstituten, Finanzämtern und Registergerichten entsprechen. In persönlichen Beratungsgesprächen besprechen wir mit unseren Mandanten die Ergebnisse und beraten sie zum Thema Zukunftsperspektiven. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein umfassendes Konzept für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen umfassen dabei:

  • Eröffnungsbilanz
  • Zwischenabschluss
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bilanz
  • Erläuterungsbericht
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz

Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Leistungsangebot mit viel Fingerspitzengefühl und gehen individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ein. Profitieren auch Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und sprechen Sie uns für einen Beratungstermin an.

Was versteht man unter einem Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss kann grundlegend als rechnerischer Abschluss eines Geschäftsjahres verstanden werden, der zudem aus dem Ergebnis der ordnungsgemäß geführten Buchhaltung resultiert. Dieser gibt nicht nur Auskunft über die Zahlen eines Unternehmens des vergangen Jahres und als Grundlage zur Berechnung der zu leistenden Steuern, sondern stellt auch die Basis für eine zukunftsorientierte Planung der Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens dar. 

Der Jahresabschluss wird nach den gesetzlichen Regelungen des Handels- und Steuerrechts aufgestellt. Aufgrund der sich verschärfenden Steuergesetzgebung divergieren Steuerrecht und Handelsrecht zunehmend und zwingen Unternehmer sowohl zu der Erstellung einer Handelsbilanz als auch einer davon abweichenden Steuerbilanz. Die Bilanzierung wird immer mehr zur Optimierungsentscheidung zwischen dem Anliegen, einerseits Wirtschaftskraft zu zeigen und andererseits die Steuerlast durch möglichst geringen Gewinn zu senken.

Auf Wunsch erstellen wir für Sie den Jahresabschluss (Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und ggfs. Anhang und Lagebericht) sowie die dazugehörigen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer) und erläutern Ihnen gerne die Ergebnisse in einem ausführlichen Gespräch.

Bis wann muss der Jahresabschluss gemacht werden?

Nach dem Handelsgesetzbuch hat jeder Kaufmann den Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist aufzustellen. Dabei können große und mittelgroße Kapitalgesellschaften von kleinen Kapitalgesellschaften und Kaufleuten unterschieden werden, wobei unterschiedliche Aufstellungsfristen einzuhalten sind.

Sowohl große, als auch mittelgroße Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss in den ersten drei Monaten im darauffolgenden Jahr zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften hingegen müssen ihren Jahresabschluss in den ersten sechs Monaten des darauffolgenden Jahres aufstellen (§ 264 HGB). Nicht-Kapitalgesellschaften sind hingegen zur Aufstellung des Jahresabschlusses in einer „einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ (§ 243 HGB), dies entspricht bei einem normalen Geschäftsgang einem Zeitraum von bis zu neun Monaten und bei unvorhergesehenen Ereignissen einer Frist von bis zu zwölf Monaten.

Wann ist das Ende eines Geschäftsjahres?

Ein Geschäftsjahr ist kurz gesagt eine Abrechnungsperiode innerhalb eines Unternehmens. Nach § 242 II HGB ist das Geschäftsjahr der Zeitabschnitt, in dem die wirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten eines Betriebs im Jahresabschluss zusammengefasst werden.

Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und beschreibt damit den Erfolg oder Misserfolg des vorangegangenen Geschäftsjahres. Er ist also der rechnerische Abschluss einer Abrechnungsperiode und ist aus handels- und steuerrechtlicher Sicht notwendig